Ratgeber: Umgang mit Diisocyanaten
Umgang mit Diisocyanaten – Was Anwender und Lieferanten beachten müssen
Polyurethane (PU) werden in vielen Bereiche bzw. Branchen eingesetzt. Sie entstehen durch Reaktionen von Diisocyanaten. Diese Diisocyanate führen zu chronischen Atemwegserkrankungen. Nach Schätzungen der EU zählt man jährlich bis zu 5.000. Alternativen sind aufgrund spezifischer Eigenschaften der Produkte oft nicht verfügbar.
Eine neue REACH-Beschränkungsregelung legt Maßnahmen fest, unter denen Diisocyanate weiterhin sicher verwendet werden können. Hier geht es konkret um Produkte mit einer Diisocyanatkonzentration ab 0,1 Gewichts-Prozent. Es läuft darauf hinaus, dass bspw. Anwender eine Schulung entsprechend der Gefährdung (abhängig von der Art der Anwendung der Produkte) besuchen müssen. Stichtag ist der 24. August 2023. Lieferanten müssen sicherstellen, dass Kunden Schulungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden.
Nachzulesen ist das in einem Helpdesk kompakt HIER
Auch die Berufsgenossenschaften beschäftigen sich seit einiger Zeit mit diesem Thema, um Ihren Mitgliedern Hilfe an die Hand zu geben. Auf der Seite der BGBau bspw. findet sich ein sehr ausführlicher Artikel dazu: https://bauportal.bgbau.de/bauportal-32021/thema/hochbau/zukuenftige-regelungen-bei-der-verwendung-von-polyurethanen
Auch eine Hilfe zu Schulungen gibt es dort
Von der Seite der BGRCI gelangt man direkt zu den Schulungsangeboten der Hersteller
Jeder professionelle Anwender sollte also für sich prüfen, inwiefern Produkte, die Diisocyanate enthalten, in seinem Unternehmen verwendet werden und sich rechtzeitig eine Schulung besuchen. Diese werden in Präsenz in verschiedenen Orten in ganz Deutschland aber auch als Hybrid- oder Onlineveranstaltung angeboten.
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